Nutzungsordnung für das Gemeindehaus
Der KGR hat in seiner Sitzung am 17.02.2018 folgende Nutzungsordnung für das Gemeindehaus beschlossen:
- Die Nutzung muss rechtzeitig im Pfarrbüro angemeldet werden, hierbei sind die Öffnungszeiten des Pfarrbüros zu beachten.
- Der Kirchengemeinderat befindet in jedem Einzelfall über die Nutzung des Gemeindehauses.
- Es sollten nicht mehr als ca. 30 Personen im Raum sein.
- Die Veranstaltung muss um spätestens 22.00 Uhr enden, auf die Nachbarschaft ist Rücksicht zu nehmen (Öffnen der Fenster bzw. Türen, Gespräche vor der Eingangstür, Autolärm etc.).
- Es wird eine Nutzungsgebühr für den Saal erhoben; Richtmaß ist die Gebühr der bürgerlichen Gemeinde für das Bürgerhaus. Über die Höhe der Nutzungsgebühr befindet der Kirchengemeinderat.
- Reinigung des Gemeindehauses ist Sache des Mieters.
- Für Schäden haftet der Mieter.
- Es wird in der Regel eine Kaution in Höhe der Miete erhoben.