Nutzungsordnung für das Gemeindehaus

Der KGR hat in seiner Sitzung am 17.02.2018 folgende Nutzungsordnung für das Gemeindehaus beschlossen:

 

  • Die Nutzung muss rechtzeitig im Pfarrbüro angemeldet werden, hierbei sind die Öffnungszeiten des Pfarrbüros zu beachten.
  • Der Kirchengemeinderat befindet in jedem Einzelfall über die Nutzung des Gemeindehauses.
  • Es sollten nicht mehr als ca. 30 Personen im Raum sein.
  • Die Veranstaltung muss um spätestens 22.00 Uhr enden, auf die Nachbarschaft ist Rücksicht zu nehmen (Öffnen der Fenster bzw. Türen, Gespräche vor der Eingangstür, Autolärm etc.).
  • Es wird eine Nutzungsgebühr für den Saal erhoben; Richtmaß ist die Gebühr der bürgerlichen Gemeinde für das Bürgerhaus. Über die Höhe der Nutzungsgebühr befindet der Kirchengemeinderat.
  • Reinigung des Gemeindehauses ist Sache des Mieters.
  • Für Schäden haftet der Mieter.
  • Es wird in der Regel eine Kaution in Höhe der Miete erhoben.